Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung f?r unrichtige oder unvollst?ndige Angaben in steuerlichen Erkl?rungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre besch?ftigt sich die vorliegende Arbeit mit der
Abgrenzung von T?terschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gem?? § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herk?mmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung ?bertragen lassen.Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die
Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zun?chst die grunds?tzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung f?r eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens ?ffnen muss, um den T?ter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu k?nnen. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erkl?rung – nach au?en verk?rpert – inhaltlich zurechnen lassen m?chte.
Категория: литературоведение
ISBN: 9783811444164
Правообладатель: Bookwire
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